Die inklusive Schule

Inklusion ist eine Chance für alle Schülerinnen und Schüler.

Die Vielfalt, die wir zukünftig in unseren Klassen haben werden, ist eine echte Bereicherung. 

Auf dieser Seite informieren wir über wichtige Fakten zum Thema Inklusion.

In Niedersachsen ist die inklusive Schule verbindlich zum Schuljahresbeginn 2013/14 eingeführt worden.

Das bedeutet Eltern von Schülerinnen und Schülern mit festgestelltem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung erhalten ein Wahlrecht, ob ihr Kind die allgemeine Schule (Grundschule) oder eine Förderschule besuchen soll. 

Grundschulen nehmen seit dem 1. August 2013 alle Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Lernen im 1. Schuljahrgang auf.

Welche Lehrkräfte arbeiten im inklusiven Unterricht?

In der Inklusion arbeiten die Grundschullehrkräfte mit Förderschullehrkräften zusammen. Die Förderschullehrkräfte werden an die Grund- und weiterführenden Schulen abgeordnet. 

Im Moment unterstützt uns eine Förderschullehrerin von der Comenius Schule. 

Jeder Grundschulewird rechnerisch pro Klasse eine sonderpädagogische Grundversorgung in der Höhe von 2 Stunden pro Woche zugewiesen. Das beudetet die Förderschullehrerin kommt mehrmals pro Woche an unsere Schule und fördert/unterstützt verschiedene Kinder aus allen Klassen.

Dabei ist sie nicht für bestimmte einzelne Kinder zuständig, sondern für alle Schüler/innen, die Hilfe brauchen könnten. Diese Unterstützung kann klassenintern stattfinden oder in der Einzelsituation.

Zu den Aufgaben der Förderschulkraft gehört unter anderem auch die Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung sowie die Beratung und Unterstützung von uns Grundschullehrkräften.

Durch diese enge Zusammenarbeit gelingt es uns Schüler/innen mit besonderen Bedürfnissen individueller und gezielter zu unterrichten. 

Was bedeutet „zielgleich“ und „zieldifferent“?
Schülerinnen und Schüler mit dem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in den Förderschwerpunkten Lernen und geistige Entwicklung werden zieldifferent unterrichtet. Das bedeutet, dass sich ihre Bildungsziele von denen ihrer Mitschülerinnen und Mitschüler (deutlich) unterscheiden. Sie benötigen spezielle Fördermaßnahmen und Arbeitsmaterialien, die zu ihrer Leistungsfähigkeit und ihrem Lerntempo passen. 

Schülerinnen und Schüler mit anderen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfen (z.B. Hören) werden zielgleich unterrichtet. Hier richten sich die speziellen Fördermaßnahmen darauf aus, das jeweilige Handicap auszugleichen, um die Bildungsziele der besuchten Schulform zu erreichen.

(Diese Informationen sind sinngemäß der Internetseite des Niedersäsisches Kultusministeriums entnommen und können dort nachgelesen werden.)

© Grundschule Schwege